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Österreichzulassung für Swift-Light und Swift-Light PAS Einstelldatum: 30.07.2006
 
Nun kann auch in Österreich mit dem Swift-Light und mit dem Swift-light PAS legal geflogen werden.

Ohne Motorisierung ist der Swift-Light jetzt als Hängegleiter zugelassen und kann mit dem Sonderpilotenschein geflogen werden

Mit dem Motor erfolgte die Zulassung als Mot-Hängegleiter durch den ÖAeC FAA/Sektion mot. HG/PG
Auch hier genügt der Soderpilotenschein mit der Mot-Zusatzausbildung.







 
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