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| Einstelldatum: 30.07.2006 | |
| Nun kann auch in Österreich mit dem Swift-Light und mit dem Swift-light PAS legal geflogen werden. Ohne Motorisierung ist der Swift-Light jetzt als Hängegleiter zugelassen und kann mit dem Sonderpilotenschein geflogen werden Mit dem Motor erfolgte die Zulassung als Mot-Hängegleiter durch den ÖAeC FAA/Sektion mot. HG/PG Auch hier genügt der Soderpilotenschein mit der Mot-Zusatzausbildung. |
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